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KG, 15.08.1988 - 25 W 3478/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Verpflichtung des Berechtigten zur Abmahnung des Verletzers im Falle von Wettbewerbsverstößen im Hinblick auf die Vermeidung eines Kostenrisikos i.S.d. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.04.1988 - 91 O 108/88
- KG, 15.08.1988 - 25 W 3478/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1957 - I ZR 39/55
Warenzeichenschutz und Transitverkehr
Auszug aus KG, 15.08.1988 - 25 W 3478/88
Grundsätzlich gilt, wovon auch beide Parteien übereinstimmend ausgehen, daß bei Wettbewerbsverstößen der Berechtigte den Verletzer zur Vermeidung des Kostenrisikos aus § 93 ZPO vor Einleitung gerichtlicher Maßnahmen abzumahnen hat (vgl. von Gamm, NJW 1961, 1048; BGH GRUR 1957, 231, 234; seither ständige Rechtsprechung). - BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85
"Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe …
Auszug aus KG, 15.08.1988 - 25 W 3478/88
Mit Recht weist die Antragsgegnerin darauf hin, daß sie zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr nicht verpflichtet ist, sich gerade gegenüber der Antragstellerin, zu unterwerfen (BGH GRUR 1987, 640, 641 "Wiederholte Unterwerfung II" mit Anm. Lehmpfuhl GRUR 1937, 919).